Kfz-Versicherung vergleichen, wechseln und sofort bares Geld sparen!

Kfz-Versicherung jetzt kostenlos vergleichen, wechseln und sofort bares Geld sparen!

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um ein Paket, dass Sie selbst aus verschiedenen (Teil)Versicherungen zusammenstellen können. Zur Auswahl stehen dabei die klassische Haftpflicht-, die Teilkasko- sowie die Vollkaskoversicherung.

Eine Kfz-Versicherung in Form der Haftpflicht muss abgeschlossen werden, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll. Die Versicherungsdauer beträgt dabei grundsätzlich ein Jahr. Danach können Sie wieder entscheiden ob Sie die Kfz-Versicherung wechseln oder ob Sie Ihrem Versicherer weiter treu bleiben möchten. Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung enden zum 31.12. des Kalenderjahres und können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen Sie die Kündigung bis zu 30.11. des Kalenderjahres ausgesprochen haben. Nur wenige Versicherer arbeiten mit dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs. In diesem Fall kündigen Sie einen Monat vor Vertragsende.

Bevor Sie sich für einen neuen Versicherer entscheiden, sollten Sie die Tarife der Kfz-Versicherung vergleichen. Sie können bei Abschluss eines günstigen Vertrages mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Dabei gestaltet sich das Kfz-Versicherung vergleichen sehr einfach, wenn Sie unseren Vergleichsrechner nutzen. Sie können auf Wunsch in jedem Jahr die Kfz-Versicherung wechseln.

Ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung sinnvoll?

Die Kfz-(Haftpflicht)versicherung ist in Deutschland für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend vorgeschrieben. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten, die bei einem Verkehrsunfall mit eigener Schuld an anderen Personen oder Fahrzeugen entstehen. Um darüberhinaus auch die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet zu bekommen, sind regelmäßig zusätzliche Versicherungen notwendig. Die Kfz-Haftpflicht kann daher noch von den sogenannten Kaskoversicherungen ergänzt werden. Je nach Art der Kaskoversicherung werden dabei auch Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgedeckt, also z.B. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Autos.

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt lediglich Schäden an fremden Pkw und Personen, wohingegen die optionale Teilkasko auch bei Diebstahl und Unwetter greift. Die Vollkasko zahlt zusätzlich auch bei Schäden am eigenen Pkw. Die Kosten für eine Kfz-Versicherung sind aufgrund der Vielzahl der Anbieter und Tarife extrem unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. Je nach Fahrzeugart und -typ, Abstellort, Zahl der Nutzer und jährlicher Fahrleistung werden unterschiedliche Beiträge fällig. Außerdem spielen auch die Schadenfreiheitsklasse sowie der Wohnort eine Rolle.

Generell gilt, dass bei Kaskoversicherungen die Werkstattbindung inkludiert werden kann, was die Police meist um 10 bis 20 Prozent günstiger macht. Der Versicherungsnehmer darf sein Auto dann allerdings nur in eine Werkstatt bringen, die der Versicherer vorgibt.

Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn Sie einen PKW oder ein Zweirad zulassen möchten. Dies gilt auch für kleine Zweiräder oder Fahrzeuge mit sehr schwachen Motoren, die kein Kennzeichen benötigen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist dennoch abzuschließen. Die Versicherung übernimmt alle Schäden, die Sie fahrlässig einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügen. Dazu zählen alle Arten von Unfällen, die Sie schuldhaft verursachen, während Sie mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind.

Durch den verpflichtenden Abschluss der Haftpflichtversicherung soll verhindert werden, dass ein Verkehrsteilnehmer, der unschuldig einen Schaden erleidet, die Kosten selbst tragen muss.
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Eine Kaskoversicherung können Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Entscheidung treffen Sie freiwillig. Dabei ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Diese Versicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch Einbruch und Vandalismus, aber auch durch einen Wildunfall ab. Schäden nach Glasbruch sind im Versicherungsumfang ebenso enthalten wie ein Ausgleich des Wertverlusts nach einem Fahrzeugdiebstahl.
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Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus sind alle Schäden versichert, die Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen. Wichtig ist dabei, dass die Schadenverursachung fahrlässig erfolgt ist. Ein Vorsatz ist grundsätzlich nicht versichert. Die Vollkaskoversicherung ist deutlich teurer als die Teilkasko und deshalb nur für neue oder sehr wertvolle Fahrzeuge empfehlenswert. Wenn Sie die Kfz-Versicherung vergleichen, werden auch die besten Tarife für die Kasko-Versicherungen angezeigt.
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Kfz-Versicherung wechseln – so einfach geht es!

Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, müssen Sie den alten Versicherungsvertrag fristgerecht kündigen. Sonst läuft der Vertrag für die Kfz-Versicherung ein weiteres Jahr.

Es ist dringend empfehlenswert, dass Sie die Kfz-Versicherung vergleichen. Es gibt sehr viele Anbieter für eine Kfz-Versicherung, die sich in ihren Leistungen und in der Berechnung der Prämie unterscheiden. Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Anbieter besonders günstig sind und dennoch ein gutes Leistungspaket bieten.

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie einen einfachen und schnellen Vergleich der Angebote und Leistungen aufrufen. Sie geben einfach ein, welches Fahrzeug Sie fahren, wie hoch Ihr Schadenfreiheitsrabatt ist und in welcher Region Sie wohnen. Wenn Sie die Kfz-Versicherung vergleichen möchten, entscheiden Sie sich für ein Versicherungspaket aus Haftpflicht und Kasko.

Unser komfortabel und einfach zu bedienender Vergleichsrechner zeigt Ihnen die aktuell günstigsten Tarife an. Mit einem Klick bekommen Sie weitere Informationen zur Kfz-Versicherung und können den Vertrag auf Wunsch direkt online abschließen, sowie ihren alten Vertrag einfach und sicher per Klick kündigen!

Welche Möglichkeiten zur Kündigung meiner alten Kfz-Versicherung habe ich?

Die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Stichtag 30. November ist wohl die bekannteste Möglichkeit, um seine Kfz-Versicherung zu wechseln. Das Kündigungsschreiben muss dabei bis spätestens 30.11. beim Autoversicherer vorliegen. Das gilt auch, wenn die neue Autoversicherungsrechnung erst im Dezember eintrifft. In diesem Fall ist die Kündigungsfrist vorbei.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Beitrag der Autoversicherung durch diese neue Beitragsrechnung erhöht wurde. Dann beträgt die Frist einem Monat nach Kenntnisnahme. Aber nicht alle Kunden besitzen einen Vertrag zum 01. Januar. Bei einigen Policen endet das Versicherungsjahr unterjährig, zum Beispiel zum 01.05. Dann muss der Vertrag, in diesem Fall, fristgemäß spätestens zum Ende April gekündigt werden.

Die meisten Verträge laufen zum 01. Januar eines Jahres ab. Aus diesem Grund gilt die 1-Monatsfrist. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben der Kfz-Versicherung bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eintreffen muss. Kommt das Kündigungsschreiben der Kfz-Versicherung nur einen Tag später beim Versicherer an, verlängert sich die Kfz-Versicherung für das entsprechende Fahrzeug um ein weiteres Jahr.

Schon aus diesem Grund sollte jeder Versicherungsnehmer rechtzeitig seine Kfz-Versicherung Kündigung schriftlich und mit Anschreiben an den Versicherer schicken. In den AGB steht meist folgendes :“Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.“

Eine Sonderkündigung kann der Versicherungsnehmer nach einer Prämienerhöhung, nach einem abgerechneten Schaden oder einer Anpassung der AGB vornehmen.

Nimmt der Versicherer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der Prämie vor, hat der Kunde ein außerordentliches Recht zur Kündigung seiner Kfz-Versicherung. Der Grund für die Erhöhung der Beiträge für das Fahrzeug spielt keine Rolle. Es kann sich also um eine allgemeine Tariferhöhung handeln oder um eine Änderung der Typklassen.

Erhöht der Kfz Versicherer die Beiträge, dann hat der Kunde natürlich auch einen wichtigen Grund, einen Wechsel seiner Autoversicherung vorzunehmen.

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Der Versicherer muss dem Kunden die Prämienerhöhung bis spätestens einen Monat vor deren Wirksamwerden mitteilen. Da die Beitragserhöhungen bei den Anbietern meist zum 01.01. wirksam werden, muss die Mitteilung über die Prämienerhöhung dem Kunden bis zum 30.11 zugehen.

Anders als die Kündigungsfrist zum Stichtag, kann das Kündigungsrecht wegen einer Prämienerhöhung länger als zum 30.11. laufen. Kommt also eine Prämienerhöhung erst um 05.12. mit der Post herein, dann besteht auch das Recht zur Kündigung noch bis zu einem Monat später.

So heißt es also in vielen Bedingungen :“Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.

Auch nach einem Schadensfall hat der Kunde das Recht, die Autoversicherung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht wurde eingeräumt, damit der Kunde die Möglichkeit hat, sich bei Unzufriedenheit bei der Schadensabwicklung von seinem Versicherer lösen zu können.

Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Entschädigungsverhandlungen zugehen. Der Versicherer hat hier auch nur einen Beitragsanspruch bis zum Wirksamwerden der Kündigung.

Innerhalb der letzten Jahre sind die Preise für eine Kfz-Versicherung zum Teil deutlich gesunken. Grund dafür ist, unter anderem, der steigende Wettbewerb auf dem Markt für Autoversicherungen. Wer sich jetzt für den Wechsel der Kfz-Versicherung entscheidet, kann schnell und einfach mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge und verlängern sich, sofern keine der Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zu Jahr. Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres können Sie also Ihren bisherigen Kfz-Vertrag kündigen – in der Regel zum 31.12.. Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30.11. Ihrem Versicherer vorliegen.

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